Schadensausmaß nicht ermessbar
▶ Betrifft: Gefahr durch Windkraftanlagen für Vögel
Die Helsinki Times berichtete am 18. Dezember 2023 über eine vom Natural Resources Institute Finland durchgeführte Untersuchung.
Es wurden 84 Studien aus 22 Ländern ausgewertet, um die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf verschiedene Vogel- und Säugetiergruppen zu analysieren. Die Studien ergaben, dass 63 Prozent der Vogelarten, 72 Prozent der Fledermäuse und 67 Prozent der Landsäugetiere ein Meideverhalten an den Tag legten und Windkraftanlagengebiete mieden. Besonders betroffen waren Kraniche, Eulen und Rentiere, die sich durchweg verzogen und oft bis zu fünf Kilometer von den Turbinen zurückzogen.
Auch bei Hühnervögeln, Fledermäusen, Wasservögeln, Greifvögeln, Sperlingsvögeln und Stelzvögeln waren unterschiedlich starke Verschiebungen zu beobachten. In der Untersuchung wurde hervorgehoben, dass diese Verschiebungen zu einem Rückgang der Populationen, einer geringeren Nachkommenschaft, einem veränderten Paarungsverhalten und einer erhöhten Sterblichkeit der Nachkommen führen könnten. In einem schwedischen Veterinärblatt wurde eine Studie zur Sterblichkeit von Hühnereiern in der Nähe von Windkraftanlagen veröffentlicht. Sehr anschaulich wird ein Fallbeispiel vorgestellt.
Bei einer schwedischen Familie mit Hühnern lag in den Jahren 2009 bis 2020 die Schlüpfrate der Eier bei 95 Prozent. 2021 wurde ein Windpark mit zwölf Anlagen zu jeweils 4,5 MW in der Umgebung der Familie errichtet. In einem Hühnerstall 950 Meter von den Windkraftanlagen entfernt betrug die Sterberate der Eier in den Jahren 2021 bis 2023 100 Prozent. In weiter entfernten Ställen war sie niedriger.
Wenn ich solche Studien und Fallbeispiele lese, frage ich mich, ob die Politiker überhaupt noch wissen, was sie tun, wenn sie Gesetze erlassen, die all diesen Bedenken keine Rechnung tragen. Warum werden nicht vorsorglich größere Abstände festgelegt? Wie gut sind die Risiken für Mensch und Tier bisher überhaupt erforscht?
So wies das Robert-Koch-Institut bereits 2007 darauf hin, dass die wissenschaftliche Literaturlage zum Thema „Lärmwirkung auf Schwangere“, insbesondere bei „tieffrequentem Schall“ (zum Beispiel Infraschall von Windkraftanlagen), ausgesprochen dürftig sei.
In einer EU-Richtlinie ist festgelegt, dass schwangere Arbeitnehmerinnen keine Tätigkeiten verrichten sollen, die zu starker niederfrequenter Vibration führen können, da sich hierdurch das Risiko einer Fehl- oder Frühgeburt erhöhen kann.
Ich meine, wir können das Ausmaß des Schadens durch einen massiven Ausbau der
Windkraft noch gar nicht ermessen.
Sabine Römer
Dannenberg