Leserbrief der

vom 12.04.2025

Linie nicht nachvollziehbar

▶ Betrifft: Raumordnungsprogramm im Landkreis Lüchow-Dannenberg

Das Gebiet um Molden war zu Recht nicht als Vorranggebiet für Windkraft in den Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms aufgenommen worden: Zu große Nähe zum benachbarten Landkreis, zu dicht am Vogelschutzgebiet, und bei Umsetzung eines Windparks wäre Molden von Windkrafträdern umschlossen. So die Argumentation der Planungsgruppe.

Hautnah an Uelzen

Genau diese Merkmale treffen jedoch auf den plötzlich kurz vor Toresschluss in den Entwurf aufgenommenen Standort „Meußließen“ zu: hautnah am Landkreis Uelzen, zu dicht am EU-Vogelschutzgebiet Drawehn und der Ort Meußließen dann eingeschlossen in drei Windparks (St. Omer, Meußließen, Winterweye): eine Kette Windturbinen nach Nordwesten, Westen, Südwesten, Süden und Südosten. Die gesamte erste Hügelkette des Drawehns, wenn man sich von südwestlicher/westlicher Richtung dem Kreisgebiet nähert, wäre dann eine mit Windrädern bestückte durchgehende Phalanx. Willkommen im Naturpark Wendland.Elbe. Das Argument der Planungsgruppe, warum man trotz ursprünglicher Bedenken nun diese Standorte plötzlich aufnimmt (dem Wortlaut nach: „Diese würden sich doch gut an die benachbarte Anlage an der Kreisgrenze Uelzen-Lüchow-Dannenberg anfügen.“) ist angesichts der bisher vertretenen Linie nicht nachvollziehbar, im Gegenteil: Es ist absurd. So, wie wenn jemand einem das Haus von einer Seite anzündet und daraufhin die Feuerwehr kommt, um die andere Hausseite in Brand zu stecken. Es drängen sich geradezu Fragen auf.
 

Dirk Meynecke
Meußließen

Bearbeitet am: 12.04.2025/ad

Bezugsquelle der EJZ

zurück zur Homepage