Leserbrief der

vom 28.12.2024

Das ist kein Beitrag zum Klimaschutz

Betrifft: Artikel „Windparkprojekte stoßen auf Interesse und Ablehnung“

Paragraf 2 des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) erklärt Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie als im überragenden öffentlichen Interesse liegend und der öffentlichen Sicherheit dienend. Sie genießen vorrangigen Belang in Schutzgüterabwägungen – zulasten des Artenschutzes.

Dieses Gesetz hat es möglich gemacht, dass erneuerbare Energiestandorte auch dort errichtet werden können, wo in der Vergangenheit keine solchen Industrieanlagen zugelassen worden wären, Windturbinen dort aufzustellen, wo dadurch Natur zerstört wird wie in Küsten in den Wald, in Maddau auf Anhöhen und in den Wald und in Wietzetze in Flussauen. Das ist kein Beitrag zum Klimaschutz! Da werden mal eben so ein paar Arten aus der Schutzliste gestrichen, um das zu ermöglichen. Der Wald ist unser stärkster Verbündeter im Klimaschutz, er ist ein natürlicher CO2- wie auch Wasserspeicher und vieles mehr, und unsere Aufgabe hier ist, diesen Wald zu pflegen und zu schützen, ihn als spezielles Gebiet auszuweisen, in dem Biodiversität aktiv gefördert wird, anstatt die zusammenhängende Baumkronendecke überall in der Region auszulichten und den Wald vollends zu gefährden.

Das Bundesministerium für Forschung und Bildung hat im Oktober den ersten „Faktencheck Artenvielfalt“ präsentiert und veröffentlicht (www.fona.de/de/faktencheck-artenvielfalt). Der Bericht bietet erstmalig eine umfassende Analyse des Zustands der Biodiversität in Deutschland und zeigt zentrale Entwicklungen des Artenrückgangs auf. Die Erkenntnisse des Berichts sind alarmierend. Rund 60 Prozent der 93 untersuchten Lebensraumtypen befinden sich in einem unzureichenden oder schlechten Zustand.

Besonders betroffen sind ehemals artenreiche Äcker, Grünland, Moore und Sümpfe. Ein Drittel der Arten in Deutschland ist gefährdet und etwa 10.000 Arten stehen kurz vor dem Aussterben. Einige Arten, etwa drei Prozent, sind bereits verschwunden. Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger hob hervor: „Wir dürfen nicht an dem Ast sägen, auf dem wir sitzen. Einen Planeten B haben wir nicht.“ Sie betonte auch, dass Artenschutz eine ökologische, ökonomische und ethische Verpflichtung sei und forderte dazu auf, den technologischen Fortschritt und Innovationen zu nutzen, um dem Artensterben entgegenzuwirken.
Es gibt einfach keinen Klimaschutz ohne Artenschutz! Beide Zukunftsbelange sind intrinsisch miteinander verknüpft. Das EEG muss maßvoll angewendet werden und muss von ganzheitlichenkeltauglichem Denken bestimmt sein, und nicht von der Entfesselung der als vollkommen normal verstandenen Gier nach „mehr“, die unser Wirtschaftssystem treibt.

Andrea Bärtig,
Küsten

Bearbeitet am: 28.12.2024/ad

Bezugsquelle der EJZ

zurück zur Homepage