Leserbrief der

vom 18.06.2022

Höhengrenze für Windparks

Betrifft: Artikel „Windkraft versus Welterbe“ (EJZ vom 10. Juni)

Die sonst von Detlef Boick sachliche Berichterstattung über die Anhörung des Windparks Bösel- West hat einen irreführenden Titel. Leider ist Christian Franke in seiner Redaktionsbemerkung auf diesen irreführenden Titel eingegangen. Es ist nicht wahr, dass Energiewende vor Denkmalschutz steht: Beide stehen als öffentliche Belange rechtlich gleichwertig nebeneinander.

Es ist nicht ein Entweder/Oder, auch wenn Journalisten es so gern leicht machen wollen. Es ist eine Frage von Verhältnismäßigkeit. Niemand bestreitet, dass wir eine Energiewende brauchen. Niemand bestreitet, dass Windenergie ein Teil von dieser Wende sein soll. Aber es gibt einen qualitativen Unterschied, ob die Windenergieanlagen 160 Meter hoch sind (wie jetzt), oder (im Fall von Bösel-West) monströse 250 Meter hoch sein sollen. Diese geplante Höhe soll debattiert werden. Niemand würde solch eine hohe Anlage neben den Kölner Dom oder neben dem Schloss Neuschwanstein errichten wollen oder dürfen.

Es gibt anerkannte Regelungen, die hier aus rein kommerziellen Gründen ignoriert werden. Der Landkreis soll auch für geplante Vorranggebiete für Windenergie eine Höhenbegrenzung in der Nähe von Denkmälern festlegen, damit andere nicht auf die Idee kommen, noch höhere Windkraftanlagen in die Landschaft zu stellen.

Es wird oft vergessen, dass das Wendland einen sehr viel höheren Anteil an Baudenkmälern hat als andere Landkreise, und zudem der Landkreis aus Naturpark und Biosphärenreservat besteht. Das sind die Rahmenbedingungen, auch ohne den Status der historischen Kulturlandschaft Rundlinge bei Lüchow als Weltkulturerbe.  

Adrian Greenwood,
Jameln

Bearbeitet am: 18.06.2022/ad

Bezugsquelle der EJZ

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